Impressum

Schwarz Bauprojekt Gesellschaft m.b.H.

Lange Gasse 16/20
1080 Wien
Tel: +43 / 33 82 / 52 080
Pol.Bezirk: Wien Josefstadt

UID-Nr.: ATU70969801
Firmenbuchnr.: FN 451498v
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien

Geschäftsführer (alleinvertretungsberechtigt): Baumeister Ing. Martin Schwarz

Gesellschafter 100%: Schwarz Anlagenverwaltung Gesellschaft m.b.H.

Der gesamte Inhalt der Schwarz Bauprojekt Gesellschaft m.b.H. Website ist urheberrechtlich geschützt (alle Rechte vorbehalten). Das Herunterladen oder Ausdrucken einzelner Seiten und/oder Teilbereiche der Website ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Schwarz Bauprojekt Gesellschaft m.b.H. gestattet.

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Für die Richtigkeit der über die Website verbreiteten Informationen und Ansichten wird keine Gewähr geleistet, weder ausdrücklich noch impliziert.

In keinem Fall, Fahrlässigkeit uneingeschränkt eingeschlossen, haftet die Schwarz Bauprojekt Gesellschaft m.b.H. für Verluste oder Schäden irgendwelcher Art.

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER

Schwarz Bauprojekt Gesellschaft m.b.H.

Lange Gasse 16/20, 1080 Wien

Stand: 23.07.2021

Für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der Schwarz Bauprojekt GmbH

gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für Folgeaufträge und Zusatzaufträge.

   1. ANGEBOT

1.1 Angebote, welche die Basis für den Auftrag darstellen, werden nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden.

Die Vertragspartner halten insbesondere fest, dass die Erstellung des Angebotes/Auftrages ausschließlich auf Basis der vom Auftraggeber vorgelegten Unterlagen und Vorentwurfsplanungen ohne vorherige Besichtigung des Baugrundstückes durchgeführt wird. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15% ergeben, so wird der Auftragnehmer den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15%, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden.

Allfällige Leistungsabweichungen können ebenfalls zu Mehrkosten führen.

1.2 Bei allen Angeboten sowie auch Zusatzangeboten handelt es sich um unverbindliche freibleibende Angebote.

1.3 Wenn nicht anders vereinbart werden sämtliche Leistungen der Schwarz Bauprojekt GmbH nach tatsächlichem Aufwand zu je 120 €/Stunde (inkl. USt.) abgerechnet.

1.4 Technische Änderungen, Irrtümer, Änderungen des Produktportfolios, Druckfehler werden ausdrücklich vorbehalten.

1.5 Behördenplanungen erfolgen ohne Gewähr auf Erstellung von positiven Behördenbescheide, das Erfolgsrisiko dahingehend trägt allein und ausschließlich der Auftraggeber/Antragsteller.

  1. ZAHLUNG/SICHERHEITSLEISTUNG/RÜCKTRITT

 

2.1 Die Zahlung der erbrachten Leistungen ist entsprechend den vereinbarten Zahlungskonditionen zu leisten. Sollten keine gesonderten Zahlungskonditionen vereinbart sein, so gilt als sofort fälliges Zahlungsziel, für Planungsaufträge 60% der Auftragssumme nach Entwurfsfertigstellung und 100% der Auftragssumme bzw. Schlussrechnungssumme bei Planübergabe bzw. sonstiger Leistungsfertigstellung. Storniert der Auftraggeber die bestellten Leistungen vor deren Fertigstellung, so wird der Auftrag nach tatsächlichem Aufwand zu je 120 €/Stunde verrechnet. Die Schwarz Bauprojekt GmbH ist berechtigt Teilrechnungen über erbrachte Lieferungen und Leistungen zu legen. Skontoabzüge werden nur dann anerkannt, wenn sie in der vereinbarten Höhe und innerhalb der vereinbarten Frist vorgenommen werden und keine Zahlungsrückstände bestehen.

2.2 Bei Eintritt von Tatsachen, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungsbereitschaft des Auftraggebers begründen, ist die Schwarz Bauprojekt GmbH berechtigt, die Ausführung von Leistungen bis zur vollständigen Vorauszahlung oder angemessenen Sicherheitsleistung zurückzustellen. Kommt der Auftraggeber einer entsprechenden Aufforderung nicht innerhalb der von der Schwarz Bauprojekt GmbH gesetzten Frist nach, ist die Schwarz Bauprojekt GmbH berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Wird die Ausführung der Leistungen durch den Auftraggeber schuldhaft verzögert oder vereitelt bzw. tritt der Auftraggeber ungerechtfertigt vom Vertrag zurück, ist die Schwarz Bauprojekt GmbH über die gesetzlichen Schadenersatzansprüche hinaus berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

2.3 Wird die Ausführung der Leistungen durch den Auftraggeber schuldhaft verzögert oder vereitelt bzw. tritt der Auftraggeber ungerechtfertigt vom Vertrag zurück, ist die Schwarz Bauprojekt GmbH über die gesetzlichen Schadenersatzansprüche hinaus berechtigt, ein nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegenden verschuldensunabhängige Vertragsstrafe in der Höhe von 25% der Bruttoauftragssumme unter Außerachtlassung von Rabatten geltend zu machen oder weiterhin Erfüllung zu verlangen.

2.4 Einlangende Zahlungen werden unbeschadet eines angegebenen Verwendungszweckes zunächst zur Abdeckung von Nebenkosten (Mahnkosten, Inkassokosten,

Rechtsanwaltskosten, etc.) herangezogen. Verbleibende Restbeträge werden auf die ältesten bestehenden Forderungen für Lieferungen und/oder Leistungen angerechnet. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 8 (acht) Prozent verrechnet.

Darüber hinaus ist die Schwarz Bauprojekt GmbH bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen durch den Auftraggeber von allen weiteren Leistungsverpflichtungen entbunden. Mahnungen sind kostenpflichtig.

2.5 Die Schwarz Bauprojekt GmbH behält sich weiter vor ohne Angaben von Gründen von diesem Angebot innerhalb von 30 Tagen zurückzutreten.

2.6 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Lieferung (Rechnungsbetrag zuzüglich allfälliger Zinsen und Nebenkosten, Zustellkosten) Eigentum der Schwarz Bauprojekt GmbH.

 

2.7 Das Aufrechnungsverbot wird vereinbart. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche mit Gegenforderungen welcher Art auch immer ist ausgeschlossen.

Gerichtsstand Fürstenfeld